Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 29637
Firma: Deutsche Industrie Invest GmbH
Sitz: Dortmund
Löschungen
HRB 29637: Deutsche Industrie Invest GmbH, Dortmund, Hohenzollernstr. 2, 44135 D...
Veränderungen
HRB 29637: Deutsche Industrie Invest GmbH, Dortmund, Hohenzollernstr. 2, 44135 D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.12.2017 20:04:00
HRB 29637: Deutsche Industrie Invest GmbH, Dortmund, Hohenzollernstr. 2, 44135 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2017. Geschäftsanschrift: Hohenzollernstr. 2, 44135 Dortmund. Gegenstand: der Erwerb und der Verkauf von Unternehmen mit den Eigenmitteln der Gesellschaft und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung und Führung. Des weiteren erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen für Unternehmen insbesondere Beratungsleistungen. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Loest, Hagen, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Deutsche Industrie Invest AG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 18613) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Loest, Hagen aus Hamburg