Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 29545
Firma: CLAMATOR Eins Grundbesitzverwaltungs GmbH
Sitz: Köln
Adresse: c/o Corts & Partner Rechtsanwälte, Mohrenstraße 7-9, 50670 Köln
Löschungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.10.2021 20:00:00
HRB 29545: CLAMATOR Eins Grundbesitzverwaltungs GmbH, Köln, c/o Corts & Partner Rechtsanwälte, Mohrenstraße 7-9, 50670 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan eingereicht worden.1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die CLAMATOR Eins Grundbesitzverwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Köln, Deutschland, und b) als aufnehmende Gesellschaft die Bouw-en Aannemingmaatschappij De Vliet B.V. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit dem Sitz in Wassenaar, Niederlande. 3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 29545. 4. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Hollands (Kamer von Koophandel) unter KVK-Nr. 27092536. 5. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Bei der Gesellschaft sind daher keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Auch bei der übernehmenden Bouw-en Aannemingmaatschappij De Vliet B.V. sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, weswegen auch für diese kein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung entsprechender Rechte bekannt zu machen ist. 6. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG. Gemäß dieser Vorschrift ist - da die übernehmende Bouw-en Aannemingmaatschappij De Vliet B.V. niederländischem Recht unterliegt - den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 122j Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UmwG). Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift c/o Corts & Partner Rechtsanwälte, Volksgartenstraße 54 a, 50677 Köln, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.7. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 2:316 BW. a) Nach dieser Vorschrift muss mindestens eine der verschmelzenden Gesellschaften für die Befriedigung der Forderung eines Gläubigers, der dies verlangt, eine Sicherheit oder ein anderes Sicherungsmittel stellen, andernfalls hat der Widerspruch nach dem Abschnitt I.7.d) Erfolg. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend gesichert ist oder wenn die finanzielle Lage der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheiten für die Befriedigung der Forderung bietet als zuvor. b) Die aufnehmende Gesellschaft hinterlegt den Verschmelzungsplan und die in §§ 2:314 Abs. 1 BW genannten Unterlagen beim Handelsregister in den Niederlanden und hinterlegt gleichzeitig die in § 2:314 Abs. 2 BW genannten Unterlagen am Sitz der aufnehmenden Gesellschaft. c) Eine Bekanntmachung über die Einreichung dieser Unterlagen wird in einer Tageszeitung mit überregionaler Verbreitung in den Niederlanden veröffentlicht (d.h.: Zeitung Trouw). Im niederländischen Staatsanzeiger (Staatscourant) wird eine Bekanntmachung im Sinne von § 2:333d BW veröffentlicht (diese enthält die Modalitäten, nach denen die Rechte der Gläubiger ausgeübt werden können, und die Anschrift der aufnehmenden Gesellschaft, bei der diese vollständige und kostenlose Informationen über diese Rechte erhalten können). d) Jeder Gläubiger kann bis zu einem Monat nach dem Tag, an dem die verschmelzenden Gesellschaften die Anmeldung des Verschmelzungsplans bekannt gegeben haben, gegen die geplante Verschmelzung Widerspruch beim Bezirksgericht Den Haag ('s-Gravenhage, Niederlande) einreichen, in dem der Antragsteller die beantragten Sicherheiten genau bezeichnet. Das Bezirksgericht gibt dem Widerspruch nicht statt, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht hat, dass die finanzielle Lage der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung weniger Sicherheiten für die Begleichung der Forderung bietet und dass von der aufnehmenden Gesellschaft unzureichende Sicherheiten erlangt wurden. e) Vor seiner Entscheidung kann das Bezirksgericht den verschmelzenden Gesellschaften Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Bezirksgericht zu bestimmenden Frist eine Sicherheit zu leisten. f) Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, so kann die notarielle Urkunde über die Verschmelzung in den Niederlanden erst vollzogen werden, wenn der Widerspruch zurückgenommen wird oder wenn die Aufhebung des Widerspruchs vollstreckbar geworden ist. g) Ist die die notarielle Urkunde über die Verschmelzung bereits vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass eine von ihm bestimmte Sicherheit in Verbindung mit einem Zwangsgeld für die Nichterfüllung geleistet wird. h) Unter der Anschrift (c/o Corts & Partner Rechtsanwälte, Volksgartenstraße 54 a, 50677 Köln) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
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