Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 29175
Firma: Arbeitsgemeinschaft Golden Toast GmbH
Sitz: Lutherstadt Wittenberg
Löschungen
HRB 29175: Arbeitsgemeinschaft Golden Toast GmbH, Dortmund, Rheinlanddamm 199, 4...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.05.2017 20:01:00
HRB 29175: Arbeitsgemeinschaft Golden Toast GmbH, Dortmund (Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2017. Gegenstand: die Verwaltung und Aufrechterhaltung der Kollektivmarke GOLDEN TOAST, die Förderung der Herstellung und des Absatzes von Toastbrot und anderer Brot- und Backwaren unter der Kollektivmarke GOLDEN TOAST durch die Gesellschafter sowie die Förderung der ernährungsphysiologischen Aufklärung über Toastbrot und andere Brot- und Backwaren. Die Gesellschafter bilden insofern einen Verband im Sinne des Kollektivmarkenrechts. Sie benutzen die Kellektivmarke GOLDEN TOAST zur Kennzeichnung ihrer Toastbrote und ggf. weiterer Brot- und Backwaren. Die von den Gesellschaftern zu beachtenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Benutzung der Kollektivmarke GOLDEN TOAST regelt eine Markensatzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Biermann, Markus, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Bott, Alexander, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V., Dortmund (Amtsgericht Dortmund, VR 7101) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 02.05.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Biermann, Markus aus Dortmund,
Bott, Alexander aus Düsseldorf