Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 28811
Firma: Garten und Landschaftsbau Rüdiger Alex GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Adresse: Kattowitzer Str. 9, 45470 Mülheim an der Ruhr
Veränderungen
HRB 28811: Garten und Landschaftsbau Rüdiger Alex GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kat...
Veränderungen
HRB 28811: Garten und Landschaftsbau Rüdiger Alex GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bov...
Veränderungen
HRB 28811: Garten und Landschaftsbau Rüdiger Alex GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bov...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2016 20:16:00
HRB 28811: Garten und Landschaftsbau Rüdiger Alex GmbH, Mülheim an der Ruhr, Boverstraße 52 A, 45473 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2016. Geschäftsanschrift: Boverstraße 52 A, 45473 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: Pflegearbeiten in Gartenanlagen sowie das Erstellen von Gartenneuanlagen (Stein- und Pflanzarbeiten). Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Alex, Rüdiger, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Alex, Rüdiger, Mülheim an der Ruhr, 17.03.1959 unter der Firma Rüdiger Alex e.K. in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR A 11893) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.07.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Alex, Rüdiger aus Mülheim an der Ruhr