Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 28510
Firma: ISP Cologne Holding GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln
Löschungen
ISP Cologne Holding GmbH, Köln, Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln. Die Verschmel...
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ISP Cologne Holding GmbH, Köln, Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln. Prokura erlos...
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ISP Cologne Holding GmbH, Köln, Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln. Nicht mehr Ge...
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Veröffentlichung vom 05.08.2010 22:00:00
ISP Global Technologies (Germany) Holding GmbH, Köln, Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 12.07.2010 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern. sowie. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Neue Firma: ISP Cologne Holding GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme deren Geschäftsführung und Verwaltung im In- und Ausland und das Erbringen von Hilfstätigkeiten und Unterstützungsleistungen für die Unternehmen der ISP Gruppe im Rahmen eines Servicecenters und 2. der Handel und Vertrieb von chemischen Erzeugnissen aller Art, insbesondere im Bereich der Spezial- und Biochemie, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere auch der Erwerb, die Auswertung, die Veräußerung und die Verteiligung von gewerblichen Schutzrechten und Lizenzen der Gesellschaft, der von ihr gehaltenen Beteiligungen oder ihrer Gesellschafter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2010 mit der ISP Biocides GmbH mit Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen, HRB 12606) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.