Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 28500
Firma: Intersecure Service GmbH
Sitz: Köln
Löschungen
Intersecure Service GmbH, Köln, Industriestraße 154, 50996 Köln. Die Gesellschaf...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.09.2011 22:00:00
Intersecur Service GmbH, Köln, Industriestraße 154, 50996 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Ziffer (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gegenstand des Unternehmens und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Ziffer (1) geändert. Neue Firma: Intersecure Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - Service für das Internet. Hierzu zählt das Erstellen und Verwaltung von Homepages und Domänen, Internetpayment und e-billing sowie Sicherheitsservices. - Die Durchführung von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sowie der Handel mit Artikeln hierzu, sofern diese nicht rezeptpflichtig sind. - Die Betreuung und Durchführung von Immobilien-Dienstleistungen, Abnahmen bei Aus- und Einzug, Beratung von Interessenten von Immobilien aller Art im In- und Ausland, An- und Verkauf von Immobilien und deren Verwaltung. Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen und damit verbundener Werbung, sowie die Vermietung von Mietwohnungen und Immobilien. - Die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2011 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 26.07.2011 mit der CABS GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 64213) und der SIRIUS Immobilien Service GmbH mit Sitz in Köln, Amtsgericht Köln, HRB 54748) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
INTERSECUR Immobilien-Verwaltungs-Service-Gesellschaft mbH, Köln (Barbarastr. 27...