Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 28418
Firma: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Dortmund
Veränderungen
HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lünerner Schulstraße 9, 5...
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HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lissaboner Allee 1, 44269...
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HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lissaboner Allee 1, 44269...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.07.2016 20:17:00
HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2016. Geschäftsanschrift: Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Knauf, Thomas Albrecht, Unna, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb AKI) der KIB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 18270) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.04.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Knauf, Thomas Albrecht aus Unna