Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 28356
Firma: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH
Sitz: Oberhausen
Veränderungen
HRB 28356: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH, Oberhausen,...
Veränderungen
HRB 28356: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH, Oberhausen,...
Berichtigungen
HRB 28356: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH, Oberhausen,...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 28356: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH, Oberhausen,...
Veränderungen
HRB 28356: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH, Oberhausen,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.03.2016 20:11:00
HRB 28356: Jugendsozialarbeit und Berufshilfe im Bistum Essen gGmbH, Oberhausen, Hasenstr. 15, 46119 Oberhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2016. Geschäftsanschrift: Hasenstr. 15, 46119 Oberhausen. Gegenstand: ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege sowie der Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne der Erfüllung der Aufgaben der Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft erwirbt die Mitgliedschaft im Caritasverbandes für das Bistum Essen e.V. . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer Gesellschaft gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln gegenüber einer anderen gemeinnützigen Organisation zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer anderen gemeinnützigen Organisation Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann Geschäftsführern darüber hinaus für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Geier, Norbert Ulrich, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX; Neuhaus, Renate Christa, Dorsten, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Katholisches Jugendwerk Oberhausen e.V., Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, VR 40518) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 29.01.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Geier, Norbert Ulrich aus Gelsenkirchen,
Neuhaus, Renate Christa aus Dorsten