Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 28281
Firma: q.beyond AG
Sitz: Köln
Adresse: Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Prokura erlos...
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Die Gesellsch...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Dem Registerg...
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Aufgrund der ...
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Die Hauptvers...
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Aufgrund der ...
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Aufgrund der ...
Veränderungen
HRB 28281: q.beyond AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Die Hauptvers...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Die Hauptversammlu...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Die Gesellschaft i...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Gesamtprokura geme...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Die Hauptversammlu...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Dem Registergerich...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Gesamtprokura geme...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Durch Beschluss de...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Nicht mehr Vorstan...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Prokura erloschen:...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Gesamtprokura geme...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Gesamtprokura geme...
Veränderungen
HRB 28281: QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln. Prokura erloschen:...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.07.2010 22:00:00
QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln.Die Hauptversammlung vom 20.05.2010 hat beschlossen, unter Aufhebung des am 19.05.2005 beschlossenen Bedingten Kapitals IV ein neues Bedingtes Kapital IV zu schaffen und § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend neu zu fassen; unter Aufhebung des am 23.05.2006 beschlossenen Genehmigten Kapitals ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen und § 4 Abs. 3 der Satzung entsprechend neu zu fassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2010 um bis zu 25.000.000,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Bedingtes Kapital IV). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2010 ermächtigt, bis zum 19. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 65.000.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zum Zweck der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger der nach den folgenden Maßgaben ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 100.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 25.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch "Anleihebedingungen") zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barleistung möglich. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht) auf Aktien der QSC AG zu gewähren.Die einzelnen Emissionen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Es kann ihnen in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden die Schuldverschreibungen durch eine Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des mittelbaren oder unmittelbaren gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der QSC AG sicherzustellen.Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht der Aktionäre auch insoweit auszuschließen, als dies erforderlich ist, um den Inhabern/Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen bzw. auferlegten Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, in dem es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht zustehen würde.Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Zahl der Aktien, die durch Ausübung von nach dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Schuldverschreibungen entstehen können, insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieses geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind und die aus der Ausübung bzw. Erfüllung von anderen Options- bzw. Wandlungsrechten oder -pflichten entstehen, soweit solche Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt bzw. eingeräumt worden sind.Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsschein(e) beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der QSC AG berechtigen. Für auf Euro lautende, durch die QSC AG begebene Optionsschuldverschreibungen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Soweit sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Optionsbedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das unentziehbare Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der QSC AG zu wandeln. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Wandelschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der andernfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor oder nach Erklärung der Wandlung bzw. der Optionsausübung ermittelt wurde, entspricht.Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß folgender Regelung festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis:Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie muss, vorbehaltlich nachfolgender Ziffer v), auch bei Anwendung der nachfolgenden Regelungen zum Verwässerungsschutz mindestens 80% des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreises der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt wurde, betragen, und zwar- an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels.§ 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage oder aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder weitere Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern/Gläubigern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, in dem es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung kann auch durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht bzw. durch Herabsetzung einer ggf. vorgesehenen Zuzahlung erfolgen. Die Anleihebedingungen können darüber hinaus für den Fall einer Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse (wie z.B. ungewöhnlich hoher Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehen werden.v) Optionsausübungs-/WandlungspflichtDie Anleihebedingungen können auch eine Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Inhabern/Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Wenn die Anleihebedingungen das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren und die Gesellschaft dieses Recht ausübt, werden die Aktien jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem volumengewichteten Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor Endfälligkeit ermittelt wurde, entspricht. Auch in diesem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.Veränderungen
QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln.Prokura erloschen: Dr. Barth, ...
Veränderungen
QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln.Die Hauptversammlung vom 20.05...
Veränderungen
QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln.Die Hauptversammlung vom 20....
Berichtigungen
QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln.Gesamtprokura gemeinsam mit ...
Veränderungen
QSC AG, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln.Geschäftsanschrift: Mathias-...
Veränderungen
QSC AG, Köln, (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln).Nicht mehr Vorstand: Pusch...
Veränderungen
QSC AG, Köln, (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln).Auf Grund der am 17.05.200...
Vorgänge ohne Eintragung
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Dem Registergericht ist ei...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Die Hauptversammlung vom 2...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Die in der Hauptversammlun...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Auf Grund der am 17.05.200...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Die Gesellschaft ist als ü...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Aufgrund der durch Beschlu...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Die Hauptversammlung vom 0...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Matjias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln). Aufgrund der durch Beschlu...
Vorgänge ohne Eintragung
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Dem Registergericht ist der ...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Aufgrund der am 17.05.2001 b...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Aufgrund der durch Beschluss...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Durch Beschluss der Hauptver...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Aufgrund der durch Beschluss...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Durch Ausgliederungs- und Üb...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Durch Beschluss des Aufsicht...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Aufgrund der durch Beschluss...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Die Gesellschaft ist als übe...
Vorgänge ohne Eintragung
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Dem Registergericht ist der ...
Vorgänge ohne Eintragung
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Dem Registergericht ist der ...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Auf Grund der am 03.04.2000 ...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Aufgrund der durch Beschluß ...
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Die Hauptversammlung vom 19....
Veränderungen
QSC AG, Köln (Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln). Prokura erloschen: Haustein,...