Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 27834
Firma: ZAHNKLINIK Rhein-Ruhr Spezialklinik für zahnärztliche Implantologie und Ästhetik GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Adresse: Friedenstr. 2b, 45470 Mülheim an der Ruhr
Veränderungen
HRB 27834: ZAHNKLINIK Rhein-Ruhr Spezialklinik für zahnärztliche Implantologie u...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2015 20:05:00
HRB 27834: ZAHNKLINIK Rhein-Ruhr Spezialklinik für zahnärztliche Implantologie uns Ästhetik GmbH, Mülheim an der Ruhr, Friedenstr. 2b, 45470 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Friedenstr. 2b, 45470 Mülheim an der Ruhr. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Intveen, Peter Florian, Bottrop, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ZAHNKLINIK Rhein-Ruhr Spezialklinik für zahnärztliche Implantologie und Ästhetik AG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 17475) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Intveen, Peter Florian aus Bottrop