Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 27585
Firma: GEDORE TorqueTech GmbH
Sitz: Solingen
Löschungen
HRB 27585: GEDORE TorqueTech GmbH, Solingen, Rathausstraße 22, 42659 Solingen. D...
Veränderungen
HRB 27585: GEDORE TorqueTech GmbH, Solingen, Rathausstraße 22, 42659 Solingen. D...
Veränderungen
HRB 27585: GEDORE TorqueTech GmbH, Solingen, Rathausstraße 22, 42659 Solingen. P...
Veränderungen
HRB 27585: GEDORE TorqueTech GmbH, Solingen, Rathausstraße 22, 42659 Solingen. B...
Berichtigungen
HRB 27585: GEDORE TorqueTech GmbH, Solingen, Rathausstraße 22, 42659 Solingen. M...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2016 20:18:00
HRB 27585: GEDORE TorqueTech GmbH, Solingen, Rathausstraße 22, 42659 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2016. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 22, 42659 Solingen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen und Schneidwaren sowie der Betrieb einer Gesenkschmiede und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 110.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dowidat, Karen, Remscheid, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Metzler, Christian -genannt Chris-, Erlangen, *XX.XX.XXXX; Wahab, Suzanne, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Kraus, Peter, Wülfrath, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GEDORE TorqueTech GmbH & Co. KG, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19480) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dowidat, Karen aus Remscheid,
Kraus, Peter aus Wülfrath,
Metzler, Christian -genannt Chris- aus Erlangen,
Wahab, Suzanne aus Köln