Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 27580
Firma: Umweltberatung Dipl.-Ing. Roland Winkelhardt GmbH
Sitz: Hattingen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2016 20:18:00
HRB 27580: Umweltberatung Dipl.-Ing. Roland Winkelhardt GmbH, Hattingen, Beethovenstraße 8, 45529 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2016. Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 8, 45529 Hattingen. Die Beratung bei der Gestaltung von Unternehmen und technischen Anlagen, Beratung von Umweltmanagementsystemen, Betriebsprüfungen und Öko-Auditing zur Vermeidung von Umweltbelastungen, Stellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfung von Wasseraufbereitungsanlagen sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Prüfung von elektrotechnischen Anlagen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Winkelhardt, Roland, Hattingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Winkelhardt, Birgit, Hattingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Umweltberatung Dipl.-Ing. Roland Winkelhardt KG, Hattingen (Amtsgericht Essen HRA 7386) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Winkelhardt, Roland aus Hattingen,
Winkelhardt, Birgit aus Hattingen