Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 27576
Firma: MSS Security GmbH
Sitz: Remscheid
Adresse: Nordstraße 1, 42853 Remscheid
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HRB 27576: MSS Security GmbH, Remscheid, Nordstraße 1, 42853 Remscheid. Einzelpr...
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HRB 27576: MSS Security GmbH, Remscheid, Nordstraße 1, 42853 Remscheid. Die Gese...
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HRB 27576: MSS Security GmbH, Remscheid, Nordstraße 1, 42853 Remscheid. Nicht me...
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HRB 27576: MSS Security GmbH, Remscheid, Nordstraße 8, 42853 Remscheid. Änderung...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2016 20:17:00
HRB 27576: MSS Security GmbH, Remscheid, Nordstraße 8, 42853 Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2016. Geschäftsanschrift: Nordstraße 8, 42853 Remscheid. Gegenstand: Das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung, Reinigungsdienste, Dekoration, Eventmanagement und Beratungsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Michel, Sergej, Radevormwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MSS Sicherheitsdienst oHG, Remscheid (HRA 24308) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Michel, Sergej aus Radevormwald