Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 27481
Firma: AURUM VENTURES CAPITAL AG
Sitz: Essen
Veränderungen
HRB 27481: AURUM VENTURES CAPITAL AG, Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Nach Änd...
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HRB 27481: AURUM VENTURES CAPITAL AG, Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Durch Be...
Veränderungen
HRB 27481: AURUM VENTURES CAPITAL AG, Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Nicht me...
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HRB 27481: AURUM VENTURES CAPITAL AG, Essen, Hachestr. 34, 45127 Essen. Nach Änd...
Veränderungen
HRB 27481: AURUM VENTURES CAPITAL AG, Essen, Huttropstraße 60, 45138 Essen. Nach...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2016 20:16:00
HRB 27481: AURUM VENTURES CAPITAL AG, Essen, Huttropstraße 60, 45138 Essen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.06.2016 mit Änderung vom 08.08.2016. Geschäftsanschrift: Huttropstraße 60, 45138 Essen. Der Einkauf und Verkauf von Immobilien und Immobilienportfolios sowie die Verwaltung und Betreuung von Vermögen Dritter und das Asset Management im Bereich Immobilien, Property Management, Vermietungsmanagement, Projektentwicklung, Commercial Portfolio Betreuung, Co.-Investments (M&A), sowie Koordination im Bereich Öl, Gas und Exploration von Rohstoffen und seltenen Erden. 35.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Braun, Michaela, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AURUM VENTURES Michaela Braun GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 27036) und gleichzeitiger Erhöhung des Grundkapitals von 100.000,00 EUR um 34.900.000,00 EUR auf 35.000.000,00 EUR nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Michaela aus Nürnberg