Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 27428
Firma: NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH
Sitz: Wuppertal
Veränderungen
HRB 27428: NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH, Wuppertal, Am Brög...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2016 20:12:00
HRB 27428: NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause GmbH, Wuppertal, Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2016. Geschäftsanschrift: Am Brögel 1 a, 42285 Wuppertal. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen außerklinische Beatmung sowie Palliativpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nolting, Gabriela Maria, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX; Nolting, Anke, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Gabriele Maria Nolting, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX, unter der Firma "NOLTING Senioren- und Krankenpflege zu Hause e.K.", Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24309) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frau Gabriele Maria Nolting Sprockhövel aus ,
Nolting, Anke aus Sprockhövel,
Nolting, Gabriela Maria aus Sprockhövel