Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 2709
Firma: Nedap Sicherheits-Dienstleistungen GmbH
Sitz: Ratingen
Löschungen
HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Die g...
Veränderungen
HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Die G...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.10.2020 20:01:00
HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Nikon GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 2709 ) mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht unter Firma Nikon Holdings Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam / Niederlande (Niederländische Handelskammer unter Nummer 34139593) eingereicht worden.Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der deutschen Übertragenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da diese über keine Minderheitsgesellschafter verfügt, und als 100-prozentige deutsche Tochtergesellschaft auf ihre niederländische Muttergesellschaft verschmolzen wird. An der Nikon Holdings Europe B.V. sind ebenfalls keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, so dass keine niederländischen Schutzvorschriften im Hinblick auf Minderheitsgesellschafter Anwendung finden. Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft, Nikon GmbH, ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Gesellschaft (Übertragende Gesellschaft) Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern weiterhin nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Nikon GmbH unter deren Geschäftsanschrift Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder sein Entwurf im bzw. durch das für die Übertragenden Gesellschaft, Nikon GmbH, zuständige Handelsregister gefordert werden muss. Gemäß Abschnitt 2:316 BW hat entweder die Übertragende Gesellschaft oder die Übernehmende Gesellschaft denjenigen Gläubigern der Übernehmenden Gesellschaft, die dies verlangen, Sicherheit für deren Forderungen zu leisten oder deren Befriedigung in anderer Weise zu garantieren. Das gilt nicht, falls die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend gesichert ist oder falls die finanziellen Verhältnisse der Nikon Holdings Europe B.V. als der Übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bieten als zuvor. Jeder Gläubiger der Nikon Holdings Europe B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, dem Bezirksgericht (Rechtbank) Noord-Holland, Niederlande, widersprechen. Die Eingabe muss in schriftlicher Form erfolgen. In der Eingabe hat der Gläubiger anzugeben, für welche Forderung er Sicherheitsleistung beansprucht und welche Art der Sicherheitsleistung er verlangt. Die Eingabe des Widerspruchs muss innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die Nikon Holdings Europe B.V. die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) bekanntgemacht hat, erfolgen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach dem Vorstehenden einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die Eingabe kann das Gericht der Übertragenden und der Übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Falls der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Wird die Verschmelzung unter Verstoß hiergegen vollzogen, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers, anordnen, dass die verlangte Sicherheit von der Übernehmenden Gesellschaft zu leisten ist und eine Strafzahlung wegen des Verstoßes zu zahlen ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Nikon GmbH, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf .Veränderungen
HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Nicht...
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HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Nicht...
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HRB 2709: Nikon GmbH, Düsseldorf, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf. Einze...
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