Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 26730
Firma: HFF Herstellung feiner Fleischwaren GmbH
Sitz: Solingen
Adresse: Schützenstraße 224, 42659 Solingen
Veränderungen
HRB 26730: HFF Herstellung feiner Fleischwaren GmbH, Solingen, Schützenstraße 22...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.08.2015 20:06:00
HRB 26730: HFF Herstellung feiner Fleischwaren GmbH, Solingen, Schützenstraße 224, 42659 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015. Geschäftsanschrift: Schützenstraße 224, 42659 Solingen. Gegenstand: Der Betrieb einer Metzgerei und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rehn, Wolfgang, Remscheid, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Herbst, Oliver, Solingen, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Markus, Remscheid, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HFF Herstellung feiner Fleischwaren G.m.b.H & Co. Kommanditgesellschaft, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 20212) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herbst, Oliver aus Solingen,
Rehn, Wolfgang aus Remscheid,
Schmidt, Markus aus Remscheid