Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 26648
Firma: solbicon AG
Sitz: Dortmund
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HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Die Gesellsc...
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HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Prokura erlo...
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HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Gesamtprokur...
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HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Nicht mehr V...
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HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Nicht mehr V...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Dem Register...
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HRB 26648: solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Die Hauptver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2014 20:01:00
HRB 26648:solbicon AG, Dortmund, Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund.Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.04.2014. Geschäftsanschrift: Lindemannstr. 81, 44137 Dortmund. Gegenstand: die Unternehmensberatung sowie der Vertrieb von Dienstleistungen, Software und Produkten der elektronischen Datenverarbeitung. Grundkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Christoph, Dietmar, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Grothe, Armin, Iserlohn, *XX.XX.XXXX; Owczarski, Dirk, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Reckel, Eckart, Soest, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der solbicon GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 22709) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.04.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Christoph, Dietmar aus Dortmund,
Grothe, Armin aus Iserlohn,
Owczarski, Dirk aus Recklinghausen,
Reckel, Eckart aus Soest