Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 26610
Firma: Evangelisches Pflegeheim Paulushof gGmbH
Sitz: Essen
Adresse: Stemmering 18, 45259 Essen
Veränderungen
HRB 26610: Evangelisches Pflegeheim Paulushof gGmbH, Essen, Stemmering 18, 45259...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2015 20:06:00
HRB 26610: Evangelisches Pflegeheim Paulushof gGmbH, Essen, Stemmering 18, 45259 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2015. Geschäftsanschrift: Stemmering 18, 45259 Essen. Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Altenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur vollstationären Pflege und Betreuung von Menschen, die infolge ihres Alters oder ihrer Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind. Der Betrieb erfolgt im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung der Nächstenliebe. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwalfenberg, Babett, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs "Altenwohnheim" des Evangelisches Alten- und Pflegezentrum Paulushof e.V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, VR 2751 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.03.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schwalfenberg, Babett aus Essen