Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 26572
Firma: mfi Grundstück Mönchengladbach Arcaden GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Klaus-Bungert-Straße 1, 40468 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 26572: mfi Grundstück Mönchengladbach Arcaden GmbH, Essen, Bamlerstraße 1, 4...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2015 20:05:00
HRB 26572: mfi Grundstück Mönchengladbach Arcaden GmbH, Essen, Bamlerstraße 1, 45141 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2015. Geschäftsanschrift: Bamlerstraße 1, 45141 Essen. Der Erwerb von Grundstücken in Mönchengladbach sowie die Entwicklung, Bebauung und Vermietung dieser Grundstücke mit dem Ziel der Errichtung des Einkaufszentrums "Mönchengladbach Arcaden" und anschließend der Besitz, die Vermietung und Verwaltung der "Mönchengladbach Arcaden". 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nougarou, Olivier, Warschau / Polen, *XX.XX.XXXX; Dr. Reinitzhuber, Karl, Köln, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Wölfer, Ulrich, Mettmann, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Feyerabend, Bernd, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Klug, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der mfi Grundstück GmbH & Co. Mönchengladbach Arcaden KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 8989) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Ing. Klug, Stefan aus Köln,
Dipl.-Ing. Wölfer, Ulrich aus Mettmann,
Dr. Feyerabend, Bernd aus Mülheim an der Ruhr,
Dr. Reinitzhuber, Karl aus Köln,
Nougarou, Olivier aus Warschau / Polen