Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 26466
Firma: opta data Service GmbH
Sitz: Essen
Veränderungen
HRB 26466: opta data Service GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 514, 45141 Es...
Veränderungen
HRB 26466: opta data Service GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 514, 45141 Es...
Veränderungen
HRB 26466: opta data Service GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 514, 45141 Es...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2015 13:34:00
HRB 26466: opta data Service GmbH, Essen, Berthold-Beitz-Boulevard 514, 45141 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2014. Geschäftsanschrift: Berthold-Beitz-Boulevard 514, 45141 Essen. Die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensverwaltung, -steuerung und -kontrolle, insbesondere auch für Unternehmen, die im Gesundheitswesen tätig sind, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Andreas, Hamminkeln, *XX.XX.XXXX; Steinbach, Mark, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der opta data Abrechnungs GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 1995) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.12.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fischer, Andreas aus Hamminkeln,
Steinbach, Mark aus Essen