Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 26463
Firma: ISR innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Sitz: Haan
Adresse: Zur Pumpstation 1, 42781 Haan
Veränderungen
HRB 26463: ISR innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan, Zur Pumpstation 1, ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.04.2015 20:02:00
HRB 26463: ISR innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2015. Geschäftsanschrift: Zur Pumpstation 1, 42781 Haan. Gegenstand: Die Führung eines Planungsbüro für Städtebau, Landschaftsplanung und Freianlagenplanung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten mit Ausnahme von Leistungen bei Gebäuden und Raumbildenden Ausbauten (Teil III HOAI) sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Füge, Jochen, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Roth, Jan-Christian, Mettmann, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ISR innovative Stadt- und Raumplanung GmbH & Co. KG, Haan (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19222) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Füge, Jochen aus Düsseldorf,
Roth, Jan-Christian aus Mettmann