Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 26234
Firma: WTE Wasserver- und -entsorgung Planungs-GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Löschungen
HRB 26234: WTE Wasserver- und -entsorgung Planungs-GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 4...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 26234: WTE Wasserver- und -entsorgung Planungs-GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 4...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.03.2015 20:03:00
HRB 26234: WTE Wasserver- und -entsorgung Planungs-GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Maria Enzersdorf) der WTE Wassertechnik GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 10153) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.03.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag. Geschäftsanschrift: Ruhrallee 185, 45136 Essen. Durchführung von Vorabeiten, Planung, Bau, Betrieb und Vertrieb von Anlagen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sowie von Anlagen zur thermischen Verwertung geeigneter Stoffe (Primärenergieträger und Abfälle) sowie von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Verkauf von Wärme; Erbringung aller Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten erforderliche oder nützlich sind; Die Verwaltung des eigenen Vermögens; Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen und Gesellschaften; Geschäfte nach dem deutschen Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rohr, Heinz, Bottrop, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rohr, Heinz aus Bottrop