Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 26176
Firma: Henting Grundstücksverwaltungs-GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.02.2014 19:59:00
HRB 26176:Henting Grundstücksverwaltungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr, Vonscheidts Hof 31, 45470 Mülheim an der Ruhr.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Vonscheidts Hof 31, 45470 Mülheim an der Ruhr. die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Henting, Bernd, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Bernd Henting, Moselstr. 20, Mülheim an der Ruhr, e.K. mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR A 11428 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.12.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Henting, Bernd aus Mülheim an der Ruhr