Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 25938
Firma: ArthroCare (Deutschland) GmbH
Sitz: Remscheid
Löschungen
HRB 25938: ArthroCare (Deutschland) GmbH, Remscheid, Berghauser Str. 62, 42859 R...
Veränderungen
HRB 25938: ArthroCare (Deutschland) GmbH, Remscheid, Berghauser Str. 62, 42859 R...
Veränderungen
HRB 25938: ArthroCare (Deutschland) GmbH, Remscheid, Berghauser Str. 62, 42859 R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2014 20:06:00
HRB 25938:ArthroCare (Deutschland) GmbH, Remscheid, Berghauser Str. 62, 42859 Remscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2014. Geschäftsanschrift: Berghauser Str. 62, 42859 Remscheid. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung, die Wartung, der Vertrieb und die Ein- und Ausfuhr von Medizinprodukten und Geräten der Medizintechnik unter dem Namen ArthroCare. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoier, Ulrich, Hilden, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Sebastian, Markus, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gerke, Peter, Radevormwald, *XX.XX.XXXX; Haas, Mike, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ArthroCare (Deutschland) AG, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 20149) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gerke, Peter aus Radevormwald,
Haas, Mike aus Oer-Erkenschwick,
Hoier, Ulrich aus Hilden,
Sebastian, Markus aus Hamburg