Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 25929
Firma: CCP III Neukoelln Arcaden GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Solmsstr. 41, 60486 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 25929: CCP III Neukoelln Arcaden GmbH, Essen, Bamlerstr.1, 45141 Essen. Der ...
Berichtigungen
HRB 25929: CCP III Neukoelln Arcaden GmbH, Essen, Bamlerstr.1, 45141 Essen. Ents...
Veränderungen
HRB 25929: CCP III Neukoelln Arcaden GmbH, Essen, Bamlerstr.1, 45141 Essen. Nich...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.12.2014 20:03:00
HRB 25929: CCP III Neukoelln Arcaden GmbH, Essen, Bamlerstr.1, 45141 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bamlerstr.1, 45141 Essen. Der Erwerb von Grundstücken und/oder Erbbaurechten betreffend das Einkaufszentrum "Neukölln Arcaden" in Berlin-Neukölln, sowie die Vermietung, Verpachtung und der Erwerb, die Veräußerung und Belastung der in Ziffer 2.2 genannten Liegenschaft. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist beschränkt auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und Kapitalvermögens. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mölleken, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Gordine, Ian William, Königstein, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BHN Neuköln Arcaden Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG, Essen (HRA 7842) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gordine, Ian William aus Königstein,
Mölleken, Christoph aus Köln