Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 25819
Firma: Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe GmbH
Sitz: Duisburg
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HRB 25819: Mitsubishi Power Europe GmbH, Duisburg, Schifferstr. 80, 47059 Duisbu...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 11.12.2013 20:01:00
HRB 25819:MHPS Europe GmbH, Duisburg, Schifferstr. 80, 47059 Duisburg.Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2013 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 2.025.000,00 EUR um 96.000.000,00 EUR auf 98.025.000,00 EUR beschlossen. § 8 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) und § 9 (Aufsichtsrat) wurden neu eingefügt. Der bisherige § 8 wird zu § 10. Der bisherige § 9 wurde ersatzlos gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: die weltweite Planung und Errichtung von thermischen Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnik, die Überwachung der Errichtung und die Inbetriebnahme solcher Anlagen sowie die Erbringung hiermit zusammenhängender Dienstleistungen. 98.025.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 26.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2013 wesentliche Teile des Vermögens der Hitachi Power Europe GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 13579) - nämlich den gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der in Ziffer 1.3 des Ausgliederungsvertrages genannten Gegenstände - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Ausgliederungsvertrag vom 26.11.2013 und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
MHPS Europe GmbH, Duisburg, Schifferstr. 80, 47059 Duisburg. Gesellschaft mit be...