Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 25758
Firma: Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH
Sitz: Bonn
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HRB 25758: Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH, Bonn, Ollenhauerstraße 1...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2020 20:01:00
HRB 25758: Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH, Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53111 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2020. Geschäftsanschrift: Ollenhauerstraße 1, 53111 Bonn. die Entwicklung von Konzepten für Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, sowie Restaurants, Café, Bistros und Schnellrestaurants und begleitende Beratung, insbesondere Entwicklung und begleitende Beratung von Franchise- und Lizenzsystemen für Gastronomiekonzepte. 545.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hahne, Kent, Königswinter, *XX.XX.XXXX; Steinkuhl, Sven, Bocholt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Hahne family Holding GmbH (früher: Apeiron Restaurant & Retail Management GmbH) mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 19575 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.10.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hahne, Kent aus Königswinter,
Steinkuhl, Sven aus BocholtVeränderungen
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