Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 25758
Firma: AT-Pharma Europe GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Eichholzhof 20, 45149 Essen
Veränderungen
HRB 25758: AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen. Die OMPC O...
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HRB 25758: AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen. Die Gesell...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.06.2015 20:00:00
HRB 25758: AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der beslotene vernootschaap nach niederländischem Recht unter Firma OMPC Oost-Markt Pharmaceutical Consulting B.V. mit Sitz in Zutphen/Niederlande (Netherlands Chamber of Commerce Commercial, Registernummer 321217979) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma AT-Pharma Europe GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 25758) eingereicht worden. a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (AT-Pharma Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der AT-Pharma Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Eichholzhof 20 in 45149 Essen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden AT-Pharma Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach niederländischem Recht: Die Gläubiger der OMPC können gemäß Art. 316 Abs. 2 Zweites Buch Burgerlijk Wetboek innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verschmelzungsplanes Einspruch gegen den Verschmelzungsplan einlegen und Sicherheit verlangen. Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, kann der Verschmelzungsplan gemäß Art. 316 Abs. 4 Zweites Buch Burgerlijk Wetboek nicht in Kraft treten, solange der Einspruch nicht zurückgezogen oder von einem Gericht aufgehoben wurde. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Besondere Rechte für Minderheitsgesellschafter bestehen nicht, insbesondere nicht nach dem Gesellschaftsvertrag. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei AT-Pharma Europe GmbH unter der Anschrift Eichholzhof 20 in 45149 Essen.Neueintragungen
HRB 25758:AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen.Gesellschaft...