Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 25710
Firma: Hellmich LogIm IV Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Dinslaken
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2013 12:00:00
Hellmich LogIm IV Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Dinslaken, Lanterstr. 20, 46539 Dinslaken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2013. Geschäftsanschrift: Lanterstr. 20, 46539 Dinslaken. Gegenstand: ist der Erwerb, die Entwicklung, die Projektierung, die Errichtung, die Verwaltung, die Vermietung sowie ggf. die Verwertung von Logistik-Immobilien, also Immobilien, die zumindest teilweise der Nutzung zu Logistikzwecken dienen.. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hellmich, Walter Georg, Dinslaken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hellmich LogIm IV Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HR A 11349) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hellmich, Walter Georg aus Dinslaken