Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 25701
Firma: Behrend GmbH
Sitz: Solingen
Adresse: Klauberger Straße 1, 42651 Solingen
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HRB 25701:Behrend GmbH, Solingen, Klauberger Straße 1, 42651 Solingen.Bestellt a...
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HRB 25701:Behrend GmbH, Solingen, Klauberger Straße 1, 42651 Solingen.Entstanden...
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HRB 25701:Behrend GmbH, Solingen, Klauberger Straße 1, 42651 Solingen.Die Ausgli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.04.2014 20:11:00
HRB 25701:Behrend GmbH, Solingen, Klauberger Straße 1, 42651 Solingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Klauberger Straße 1, 42651 Solingen. Der Handel mit und die Montage von Elektrogeräten und Einbauküchen sowie der Kundendienst. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Behrend, Gerd Michael, Solingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Michael Behrend e.K. mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23892) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.04.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Behrend, Gerd Michael aus Solingen