Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 25500
Firma: Bonner Goldankauf GmbH
Sitz: Bonn
Veränderungen
HRB 25500: Bonner Goldankauf GmbH, Bonn, Gangolfstraße 13, 53111 Bonn. Änderung ...
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HRB 25500: Bonner Goldankauf GmbH, Bonn, Gangolfstraße 13, 53111 Bonn. Die Gesel...
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HRB 25500: Bonner Goldankauf GmbH, Bonn, Gangolfstraße 13, 53111 Bonn. Die Gesel...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.04.2021 20:01:00
HRB 25500: Bonner Goldankauf GmbH, Bonn, Gangolfstraße 13, 53111 Bonn. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma GOLDAUV Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for Engalnd and Wales, Cardiff, Company No. 4928557) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Bonner Goldankauf GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 25500) eingereicht worden.Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der GOLDAUV Limited, mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Company No.4928557) mit der Bonner Goldankauf GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 25500) eingereicht worden. a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Bonner Goldankauf GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Bonn ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Bonner Goldankauf GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 53111 Bonn, Gangolfstraße 13, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichen, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheit zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Bonner Goldankauf GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (GOLDAUV Limited) kann gem. Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der Bonner Goldankauf GmbH existieren keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Die Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft (GOLDAUV Limited) sind über die Verschmelzung zu informieren in Form der Mindestangaben im Verschmelzungplan sowie der Verschmelzungsprüfung und haben ein Mitentscheidungsrecht, das in Form des Verschmelzungsbeschlusses der GOLDAUV Limited umgesetzt wird. Nach englischem Recht bestehen keine darüber hinausgehenden Vorschriften zum Schutz von Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, die der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht zugestimmt haben, insbesondere sieht das englische Recht kein Verfahren zu Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vor. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Bonner Goldankauf GmbH, Herrn Heinzbert Hamacher unter der Geschäftsanschrift in 53111 Bonn, Gangolfstraße 13.Veränderungen
HRB 25500: Drachenfelssee 1158. V V GmbH, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 5311...
Neueintragungen
HRB 25500: Drachenfelssee 1158. V V GmbH, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 5311...