Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 25437
Firma: Ascon Consulting GmbH
Sitz: Voerde
Adresse: Zollstockgürtel 63, 50969 Köln
Löschungen von Amts wegen
HRB 25437: Ascon Consulting GmbH, Voerde, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln. Die Ge...
Veränderungen
HRB 25437:Ascon Consulting GmbH, Voerde, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln.Das Inso...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.05.2013 12:00:00
Ascon Consulting GmbH, Voerde, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2013. Geschäftsanschrift: Zollstockgürtel 63, 50969 Köln. Gegenstand: die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Die Gesellschaft kann am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnehmen. Die Tätigkeit kann insbesondere im Bereich Finanzdienstleistung, Projektentwicklung, speziell im Bereich der erneuerbaren Energien und Immobilienmanagement umfassen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Grütters, Nils Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ASCON AG, Voerde (Duisburg, HRB 17240) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grütters, Nils Bernd aus Köln