Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 2536
Firma: Diakonische Jugendhilfe Mark-Ruhr gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Iserlohn
Löschungen
Diakonische Jugendhilfe Mark-Ruhr gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Ha...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.05.2008 12:00:00
Diakonische Jugendhilfe Mark-Ruhr gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Iserlohn (Bodelschwinghstr. 1, 58638 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2007 mit der Evangelische Jugendhilfe Iserlohn gGmbH mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 2018) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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