Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 25223
Firma: Ferox Tower GmbH
Sitz: Wuppertal
Adresse: Hauptstr. 4, c/o Wessler & Söhngen, Steuerberatung, 58300 Wetter
Veränderungen
HRB 25223:Ferox Tower GmbH, Wuppertal, Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal.Ände...
Veränderungen
HRB 25223:Ferox Tower GmbH, Wuppertal, Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal.Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2013 12:00:00
Ferox Tower GmbH, Wuppertal, Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2013. Geschäftsanschrift: Am Buschhäuschen 19, 42115 Wuppertal. Gegenstand: Der Erwerb von Grundstücken und Erbbaurechten sowie die Verwertung von Grundstücken zwecks Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern einschließlich Eigentumswohnungen und deren Veräußerung bzw. Verwaltung sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Altfeld, Jasmin, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ferox Tower GmbH & Co.KG, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23441) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Altfeld, Jasmin aus Wuppertal