Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 25220
Firma: Tintschl Industriemontage AG
Sitz: Dortmund
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HRB 25220: Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Goerdelerstr. 21, 91058 Erlan...
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HRB 25220: Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldthausenpark 11, 45127 ...
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HRB 25220: Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 E...
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HRB 25220: Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 E...
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HRB 25220: Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 E...
Vorgänge ohne Eintragung
Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 Essen. Dem R...
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Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 Essen. Nach ...
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Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 Essen. Einze...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.11.2012 12:00:00
Tintschl Industriemontage AG, Dortmund, Am Waldhausenpark 11, 45127 Essen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.07.2012. Geschäftsanschrift: Am Waldhausenpark 11, 45127 Essen. Gegenstand: die Industriemontage sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Mayr, Markus, Erlangen, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Salleck, Dagmar, Erlangen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tintschl Industriemontage GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19594) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mayr, Markus aus Erlangen,
Salleck, Dagmar aus Erlangen