Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 24899
Firma: Industrie Marktentwicklungs- und Beratungs GmbH
Sitz: Essen
Veränderungen
HRB 24899: Industrie Marktentwicklungs- und Beratungs GmbH, Essen, Mainstraße 9,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.09.2013 12:00:00
Industrie Marktentwicklungs- und Beratungs GmbH, Essen, Mainstraße 9, 45219 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Mainstraße 9, 45219 Essen. Gegenstand: Die Beobachtung und Begutachtung von in- und ausländischen Märkten und Marktentwicklungen für Industrieunternehmen sowie die Beratung von Industrieunternehmen jeder Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Ing. Schneider, Wolf-Dieter, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Sitzverlegung und Umwandlung im Wege des Formwechsels der IMB Industrie Marktentwicklungs- und Beratungs AG, Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8046) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.