Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 24818
Firma: Patrick Fritsche GmbH
Sitz: Duisburg
Berichtigungen
Patrick Fritsche GmbH, Duisburg, Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Gesellschaftsve...
Berichtigungen
Patrick Fritsche GmbH, Duisburg, Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Entstanden durc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2012 12:00:00
Patrick Fritsche GmbH, Duisburg, Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Grabenstr. 173, 47057 Duisburg. Gegenstand: das Betreiben eines Malerbetriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Fritsche, Patrick, Duisburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Peter Fritsche e.K. mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 11185 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fritsche, Patrick aus Duisburg