Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 24817
Firma: Intigena Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Adresse: Steineshoffweg 2, 45479 Mülheim an der Ruhr
Veränderungen
HRB 24817: Intigena Beteiligungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr, Steinesho...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2012 12:00:00
Intigena Beteiligungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr, Steineshoffweg 2, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2012. Geschäftsanschrift: Steineshoffweg 2, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich Baby- und Damenhygieneprodukte. Stammkapital: 255.646,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Mahnke, Lutz Klaus, Oberwil-Lieli/Schweiz, *XX.XX.XXXX; Dr. Wedekind, Ludwig Willy Hasso, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Steineshoffweg-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR A 8892) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Mahnke, Lutz Klaus aus Oberwil-Lieli/Schweiz,
Dr. Wedekind, Ludwig Willy Hasso aus Mülheim an der Ruhr