Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 24750
Firma: InTradeSys GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Dillenburger Straße 75, 51105 Köln
Veränderungen
HRB 24750: Internethandelssysteme GmbH, Bonn, Dillenburger Straße 75, 51105 Köln...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 19.12.2019 20:04:00
HRB 24750: Internethandelssysteme GmbH, Bonn, Dillenburger Straße 75, 51105 Köln. Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan über die Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts (private company limited by shares) unter Firma InTradeSys Limited mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, (Companies House von Cardiff Nr. 5171476) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma Internethandelssyseme GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 24750) eingereicht worden. Der Verschmelzungsplan wurde am 30. Oktober 2019 notariell beurkundet. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden InTradeSys Limited und der übernehmenden Internethandelssysteme GmbH ist nicht bekannt zu machen, da weder an der übertragenden InTradeSys Limited noch an der übernehmenden Internethandelssysteme GmbH außenstehende Minderheitsgesellschafter beteiligt sind. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Internethandelssysteme GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Internethandelssysteme GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Internethandelssysteme GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Internethandelssysteme GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Internethandelssysteme GmbH unter deren Geschäftsanschrift Dillenburger Straße 75, 51105 Köln, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Internethandelssysteme GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Gläubiger der InTradeSys Limited können nach Reg. 11, 14 Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) über den Verschmelzungsplan abstimmen. Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der InTradeSys Limited beim High Court of Justice, Business and Property Court of England and Wales, Insolvency and Companies List (Ch D) die Anordnung einer Gläubigerversammlung beantragen, die sodann in der vom Gericht angeordneten Weise einzuberufen ist. Wenn das Gericht eine solche Versammlung zur Einberufung anordnet, muss der Verschmelzungsplan gemäß Reg. 14 CCBMR mit einer Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Gläubiger genehmigt werden, die zugleich 75 % des Wertes der Forderungen entspricht. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden InTradeSys Limited können unter deren Geschäftsadresse 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands, Vereinigtes Königreich, B18 6EW kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
HRB 24750: Drachenfelssee 1119. V V GmbH, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 5311...
Neueintragungen
HRB 24750: Drachenfelssee 1119. V V GmbH, Bonn, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 5311...