Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 24649
Firma: MT Mittelstandstreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Wuppertal
Adresse: Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal
Löschungen
HRB 24649:MT Mittelstandstreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal...
Veränderungen
HRB 24649:MT Mittelstandstreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.12.2012 12:00:00
MT Mittelstandstreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal, Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal. Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.08.2012. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal. Gegenstand: Die Erbringung der für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere die Erbringung der nachfolgenden Tätigkeiten: a. Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen; b. Betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen; c. Die treuhänderische Verwaltung/Tätigkeiten für Mandanten; d. Beratungen in rechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geänderten Vorschriften; e. Wirtschaftsberatungen im weitesten Sinne. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Dr. Oberbrinkmann, Frank, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vorstand: Keller, Markus, Bochum, *XX.XX.XXXX; Möllerfriedrich, Klaus, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Strandt, Torsten, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MT-Mittelstandstreuhand KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22325) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Oberbrinkmann, Frank aus Wuppertal,
Keller, Markus aus Bochum,
Möllerfriedrich, Klaus aus Wuppertal,
Strandt, Torsten aus Wuppertal