Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 24633
Firma: AKH Rheinisch-Bergische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Solingen
Adresse: Ober der Mühle 6, 42699 Solingen
Löschungen
HRB 24633: AKH Rheinisch-Bergische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.12.2012 12:00:00
AKH Rheinisch-Bergische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Solingen, Ober der Mühle 6, 42699 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2012. Geschäftsanschrift: Ober der Mühle 6, 42699 Solingen. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO, insbesondere die Wirtschaftsprüfung und die Übernahme von Treuhänderschaften, nicht jedoch die Steuer- und Wirtschaftsberatung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Höhmann, Axel, Solingen, *XX.XX.XXXX; Kubak, Dieter, Leichlingen, *XX.XX.XXXX; Wilks, Nicola, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AKH Rheinisch-Bergische Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 24546 ) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 02.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Höhmann, Axel aus Solingen,
Kubak, Dieter aus Leichlingen,
Wilks, Nicola aus Wuppertal