Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 2449
Firma: Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Dienstleistungen für Menschen mit Assistenzbedarf
Sitz: Schmallenberg
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HRB 2449: Sozialwerk St. Georg Teilhabe gGmbH, Schmallenberg, Breite Wiese 36, 5...
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HRB 2449: Sozialwerk St. Georg Teilhabe gGmbH, Schmallenberg, Breite Wiese 36, 5...
Berichtigungen
HRB 2449: Sozialwerk St. Georg Teilhabe gGmbH, Schmallenberg, Breite Wiese 36, 5...
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HRB 2449: Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Dienstleistungen für Mensch...
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HRB 2449: Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Dienstleistungen für Mensch...
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HRB 2449:Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Dienstleistungen für Mensche...
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Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Dienstleistungen für Menschen mit Ass...
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Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Dienstleistungen für Menschen mit Ass...
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Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Eingliederungshilfe für Menschen mit ...
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Veröffentlichung vom 16.02.2005 10:59:00
Sozialwerk St. Georg Betriebsführungsgesellschaft Westfalen-Süd GmbH, Schmallenberg (Breite Wiese 36, 57392 Schmallenberg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2005 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit gleichzeitiger Änderung von § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) sowie der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Neuer Unternehmensgegenstand: Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Eigenständigkeit und Selbstverantwortung zu ermöglichen, ihnen Förderung, Betreuung und Unterstützung zu gewähren und im Sinne des § 1 SGB XII zu einem menschenwürdigen Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung zu verhelfen. Ziel ist dabei insbesondere, bedarfsgerechte ambulante Angebote der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zum selbständigen Wohnen zu unterbreiten und deren Entwicklung zu betreiben, eine weitestgehende Integration der behinderten Menschen in ihrer Herkunftsumgebung zu erreichen sowie den Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent umzusetzen.