Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 24456
Firma: GV Treuhand GmbH
Sitz: Heiligenhaus
Veränderungen
HRB 24456: GV Treuhand GmbH, Essen, Schuirweg 74, 45133 Essen. Der Sitz der Gese...
Veränderungen
HRB 24456: GV Treuhand GmbH, Essen, Schuirweg 74, 45133 Essen. Nicht mehr Geschä...
Veränderungen
GV Treuhand GmbH, Essen, Rolandstraße 7-9, 45128 Essen. Nach Änderung nunmehr Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.02.2013 12:00:00
GV Treuhand GmbH, Essen, Rolandstraße 7-9, 45128 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2012. Geschäftsanschrift: Rolandstraße 7-9, 45128 Essen. Die Tätigkeit in folgenden Betätigungsfeldern: a) Finanzberatung; b) Anlageberatung; c) Finanzportfolioverwaltung; d) Anlage- und Abschlussvermittlung; e) Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und Vermögensanlagen. 163.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: de Haan, Rouven, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Ettig, Christel, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GV Treuhand AG, Essen (Amtsgericht Essen HRB 21593) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.12.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: de Haan, Rouven aus Mülheim an der Ruhr,
Ettig, Christel aus Mülheim an der Ruhr