Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 24263
Firma: OS Outstanding Solutions GmbH
Sitz: Dortmund
Veränderungen
HRB 24263:OS Outstanding Solutions GmbH, Dortmund, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 D...
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OS Outstanding Solutions GmbH, Dortmund, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund. D...
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OS Outstanding Solutions GmbH, Dortmund, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund. D...
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OS Outstanding Solutions GmbH, Dortmund, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund. D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2011 22:00:00
OS Outstanding Solutions GmbH, Dortmund, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2011. Geschäftsanschrift: Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund. Gegenstand: die Planung und Durchführung von Events im Bereich Werbung, Marketing, Marken- und Livekommunikation sowie die Vermittlung von Sponsoring, Projekten, Public Relations, Live Marketing, Medien, Verkaufsförderung, Promotion und Merchandising. Stammkapital: 78.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Overkott, Stephan, Bochum, *XX.XX.XXXX; Schreier, Till, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OS Outstanding Solutions GmbH & Co. KG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 16091) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Overkott, Stephan aus Bochum,
Schreier, Till aus Dortmund