Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 23744
Firma: Dohrmann Projekt Neuenkamper Straße GmbH
Sitz: Remscheid
Adresse: Salemstr. 19, 42853 Remscheid
Veränderungen
HRB 23744:Dohrmann Projekt Neuenkamper Straße GmbH, Remscheid, Salemstr. 19, 428...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2011 12:00:00
Dohrmann Projekt Neuenkamper Straße GmbH, Remscheid, Salemstr. 19, 42853 Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2011. Geschäftsanschrift: Salemstr. 19, 42853 Remscheid. Gegenstand: Der Erwerb, die Erschließung, Bebauung, Verpachtung, Verwaltung und Veräußerung des Grundstücks Remscheid, Neuenkamper Str. 12-20 einschließlich aufstehender Gebäude. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spelsberg, Johann Peter, Remscheid, *XX.XX.XXXX; Spelsberg, Wolf-Dietrich, Remscheid, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dohrmann Projekt Neuenkamper Straße GmbH & Co. KG, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 18500) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Spelsberg, Johann Peter aus Remscheid,
Spelsberg, Wolf-Dietrich aus Remscheid