Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 23711
Firma: CETEQ GmbH
Sitz: Wuppertal
Adresse: Vorm Eichholz 2c, 42119 Wuppertal
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HRB 23711: CETEQ GmbH, Wuppertal, Vorm Eichholz 2c, 42119 Wuppertal. Prokura erl...
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HRB 23711: CETEQ GmbH, Wuppertal, Vorm Eichholz 2c, 42119 Wuppertal. Gesamtproku...
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HRB 23711: CETEQ GmbH, Wuppertal, Vorm Eichholz 2, 42119 Wuppertal. Änderung zur...
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HRB 23711:CETEQ GmbH, Wuppertal, Vorm Eichholz 2, 42119 Wuppertal.Bestellt als G...
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CETEQ GmbH, Wuppertal, Vorm Eichholz 2, 42119 Wuppertal. Die Gesellschaft ist al...
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CETEQ GmbH, Wuppertal, Eichholz 2, 42119 Wuppertal. Berichtigung von Amts wegen ...
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CETEQ GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-Str. 5-9, 42119 Wuppertal. Änderung zur Gesc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2011 12:00:00
CETEQ GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-Str. 5-9, 42119 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2011. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Str. 5-9, 42119 Wuppertal. Gegenstand: a) die Erbringung von Datenverarbeitungs-Dienstleistungen entlang des gesamten Software-Entwicklungsprozesses; b) die Durchführung von Schulungen; c) die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software-Produkten; d) die Vornahme genehmigungsfreier Finanzgeschäfte im eigenen Namen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Odeh, Tariq, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CETEQ GmbH & Co. KG, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 17473) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Odeh, Tariq aus Wuppertal