Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 23702
Firma: ZWILLING J.A. Henckels Retail GmbH
Sitz: Solingen
Adresse: Grünewalder Str. 14-22, 42657 Solingen
Löschungen
HRB 23702: ZWILLING J.A. Henckels Retail GmbH, Solingen, Grünewalder Str. 14-22,...
Veränderungen
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Veränderungen
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Veränderungen
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2011 12:00:00
ZWILLING J.A. Henckels Retail GmbH, Solingen, Grünewalder Str. 14-22, 42657 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2011. Geschäftsanschrift: Grünewalder Str. 14-22, 42657 Solingen. Gegenstand: Der Vertrieb der Produkte der ZWILLING J.A. Henckels Aktiengesellschaft und ihrer Beteiligungen, insbesondere im Einzelhandel in Deutschland sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes dienlich oder förderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Keune, Christian, Hemer, *XX.XX.XXXX; Klaffenbach, Ludwig, Leverkusen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs "Vertrieb Einzelhandel Deutschland" der ZWILLING J.A. Henckels Aktiengesellschaft mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, 54 HRB 21733 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.07.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Keune, Christian aus Hemer,
Klaffenbach, Ludwig aus Leverkusen