Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 23688
Firma: Middle Earth Frar Verwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Sitz: Aachen
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 11.01.2022 20:01:00
HRB 23688: Middle Earth Frar Verwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aachen, Horbacher Straße 361a, 52072 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, da das Stammkapital der als Vorratsgesellschaft gegründeten Gesellschaft durch die Gründungskosten aufgezehrt ist und die Gesellschaft bisher auch nicht werbend tätig war. Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.deNeueintragungen
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