Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 23571
Firma: SSS Nelken GmbH
Sitz: Essen
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HRB 23571: SSS Nelken GmbH, Essen, Münchener Straße 69, 45143 Essen. Nicht mehr ...
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HRB 23571: SSS Nelken GmbH, Essen, Münchener Straße 69, 45143 Essen. Die Gesells...
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HRB 23571: Nelken Vermögensverwaltung GmbH, Essen, Münchener Straße 69, 45143 Es...
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Nelken Vermögensverwaltung GmbH, Essen, Münchener Straße 69, 45143 Essen. Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.01.2012 12:00:00
Nelken Vermögensverwaltung GmbH, Essen, Münchener Straße 69, 45143 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2011 mit Änderung vom 28.12.2011. Geschäftsanschrift: Münchener Straße 69, 45143 Essen. Gegenstand: Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Grundbesitz und von Unternehmensbeteiligungen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nelken, Klaus-Dieter, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nelken Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 8565) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nelken, Klaus-Dieter aus Essen